Beitragsordnung

Beitragsordnung des TURNVEREIN LANGENDREER 1882
Mitglied des Westfälischen Turnerbundes

Beitragsordnung
gültig ab 26.03.2023

 

 

Anmerkung:
Zur besseren Lesbarkeit der Beitragsordnung wird für die Personenbezeichnung, wie im allgemeinen Sprachgebrauch üblich, grammatikalisch ausschließlich die männliche  Form verwendet. Es sind selbstverständlich alle Geschlechter angesprochen.

Gemäß § 6 der Satzung gibt sich der Turnverein Langendreer 1882, Bochum folgende
Beitragsordnung:


§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr. Der geschäftsführende Vorstand legt die Gebühren fest.

  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
     

§ 3 Beiträge und Aufnahmegebühren
Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge entsprechend der nachfolgend aufgeführten Beitragsformen:











Aufnahmegebühr pro Person (einmalig)4,00€

 

  1. Der Familienbeitrag zählt bei Anmeldung von 2 Erwachsenen und einem Kind unter 18 Jahren einer Familie und 1 Erwachsenem und mind. 2 Kindern. Bei mehr als 2 Kindern ist jedes weitere Kind beitragsfrei. Wichtig: Auch die beitragsfreien Kinder müssen aus versicherungs- und erfassungstechnischen Gründen im Verein angemeldet werden.

  2. Zeitlich begrenzte Beitragsermäßigungen sind auf schriftlichen Antrag an den Vorstand möglich.

  3. Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt es, über Beitrags- oder Gebührenermäßigungen (z.B. Familienbeitrag/Familienzugehörigkeit) zu entscheiden.

  4. Einzelne Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

  5. Zuviel gezahlte Beiträge werden auf Antrag erstattet.


§ 4 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festzulegen sind.

  2. Die Beitrags- und Gebührenerfassung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gemäß den Richtlinien der DSGVO verwaltet und archiviert.

  3. Bestätigungen in den Bonusheften der Krankenkassen, über eine Kursteilnahme und der Vereinsmitgliedschaft sind kostenfrei.


§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise von Beiträgen und Gebühren

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich / jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

  2. Die Beiträge sind im Lastschrifteinzugsverfahren zu entrichten. Die Beiträge werden wahlweise zum 01. März des Jahres -jährliche Zahlungsweise-, oder zum 01. März + 01. September - halbjährliche Zahlungsweise- fällig und eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Änderungen der Bankverbindung oder Probleme mit dem Lastschriftverfahren sind rechtzeitig mit dem Verein über den Vorstand zu klären.

  3. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung mitzuteilen

 

§ 6 Zahlungsverzug

  1. Beiträge, die nach Fälligkeit nicht entrichtet sind, werden kostenpflichtig unter Fristsetzung angemahnt.

  2. Bei erforderlichen Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben.

  3. Kosten für Lastschriftrückgaben (zusätzlich zu den in Rechnung gestellten Bankkosten) gleich aus welchem Grunde (z.B. Konto erloschen, Angabe falscher Bankdaten, wegen Widerspruch, mangels Deckung oder aus sonstigen Gründen) gehen zu Lasten des Mitgliedes.


§ 8 Bekanntmachung
Jede Änderung von Beiträgen, Sonderzahlungen, Zusatzbeiträgen, Einführung von neuen Beiträgen oder Beschlüssen zu einmaligen oder regelmäßigen sonstigen Dienstleistungen ist den Mitgliedern mindestens drei Monate vor in Kraft treten durch Aushang in den Hallen und Schaukästen und online auf der Homepage bekannt zu geben.


§ 9 Vereinskonto
Sparkasse Bochum
IBAN: DE39430500010034300822
BIC: WELADED1BOC
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss und durch Tod.

  2. Die Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail) zum Quartalsende, mit einer Frist von 6 Wochen, an die Geschäftsadresse des Vereins erfolgen. Eine Schriftliche Bestätigung erfolgt.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 26.03.2023

Beitrags/Mitgliedsform

Erwachsene

Familie

Kinder / Jugendliche

pro Monat

7.00€

12.00€

3.50€

pro Jahr

84.00€

144.00€

42.00€